Anstellung eines Arztes in Weiterbildung
Um einen Arzt in Weiterbildung in einer Praxis oder einem MVZ beschäftigen zu können, muss ein Antrag auf Beschäftigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Weiterhin wird die Anstellung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit einem Gehaltszuschuss von monatlich 4.800 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung bei Vollzeitbeschäftigung gefördert. Weitere Informationen und Antragsunterlagen: www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/a/arzt-in-weiterbildung/
Ihre Ansprechpartnerin:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Ilona Kurtze
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: ilona.kurtze@kvt.de
Förderhöhe |
Vollzeit: |
4.800 Euro |
Erhöhung der Förderung |
in unterversorgten Gebieten: in drohend unterversorgten Gebieten: |
500 Euro 250 Euro |
Mindestförderdauer |
innerhalb der Basisweiterbildung: innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung: |
3 Monate
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Maximale Förderdauer |
innerhalb der Basisweiterbildung: innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung: |
18 Monate 24 Monate |