Facharztprüfung Allgemeinmedizin

  1. Ansprechpartnerin
  • Frau Andrea Zietz, Tel. 03641/614121, Email: zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de
  1. Wann kann die Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung vorgenommen werden?
  • Bis zu vier Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit (Das Abschlusszeugnis kann vier Wochen vorher ausgestellt werden, muss aber die Angabe enthalten, wann die Weiterbildung endet).
  • Die Unterlagen können per Post (Einschreiben wird empfohlen) geschickt oder persönlich bei Frau Zietz abgegeben werden. Bitte telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.
  1. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Antragsformular und Lebenslauf (Antragsformular finden Sie unter laek-thueringen.de unter Arzt→Weiterbildung→Anträge und Formular)
  • Zeugnisse aller absolvierten Weiterbildungsabschnitte einschl. Abschlusszeugnis, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten (§ 9 WBO).
  • Nachweis über die Teilnahme an der 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung.
  • Für Quereinsteiger zusätzlich die Teilnahmebescheinigung am Intensivkurs Allgemeinmedizin.
  • Achtung! Bitte keine Approbation, Promotion oder andere Ärztliche Urkunden einreichen. Diese liegen der LÄK Thüringen bereits vor.
  1. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
  • Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages. Die Unterlagen werden auf zeitliche und inhaltliche Vollständigkeit geprüft und eine schriftliche Zulassung zur Facharztprüfung ausgesprochen. Der Bescheid über die Zulassung zur Prüfung wird per Post verschickt (keine Mail!).
  • Sollten Nachweise fehlen oder keine Zulassung ausgesprochen werden können, setzen wir uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
  1. Wann und wie erfolgt die Terminierung der Facharztprüfung?
  • Die Prüfungen werden nach Bedarf organisiert.
  • Der Prüfungstermin wird gemäß § 14 Abs. 1 WBO mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntgeben.
  • Vom Einreichen der Unterlagen bis zum Termin ist eine Wartezeit von einem Vierteljahr einzuplanen. Aufgrund der hohen Anzahl von Facharztanträgen in der Allgemeinmedizin kann aber von einer kürzeren Wartezeit ausgegangen werden.
  • Wir bemühen uns, Rücksicht auf langfristig geplanten Urlaub; KV Zulassungsausschuss, Entbindungstermin o. ä. zu nehmen. Bitte teilen uns bei Antragstellung mit, wann Sie einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können.
  1. Wie läuft eine Facharztprüfung ab?
  • Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Es gibt keine vorgegebenen Themenkomplexe.
  • Die Dauer der mündlichen Prüfung muss mindestens 30 Minuten betragen. Die Länge der Prüfung wird durch die Prüfungskommission bestimmt. Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus drei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizinern.
  • Erfahrungsgemäß werden praxisorientierte Fragen gestellt.
  • Die Anerkennungsurkunde wird sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.

Eine nicht bestandene Facharztprüfung kann nach frühestens 3 Monaten wiederholt werden; entsprechende Auflagen erteilt im Einzelfall die Prüfungskommission.

Das KWT hat von Ihren Teilnehmern wertvolle Einblicke in die Facharztprüfungen Allgemeinmedizin bekommen. Diese individuellen Erfahrungen wurden in einem Protokoll dokumentiert, das Sie hier anfordern können.