Facharztprüfung Allgemeinmedizin
- Ansprechpartnerin
Frau Kristina Köber-Kalusa,
Tel. 03641/614117
Email: weiterbildung@laek-thueringen.de
- Wann kann die Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung vorgenommen werden?
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- Bis zu drei Monate vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit
- Die Unterlagen können per Email oder Post übermittelt werden.
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
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- Antragsformular und erforderliche Unterlagen (Antrag)
- Zeugnisse aller absolvierten Weiterbildungsabschnitte einschließlich Abschlusszeugnis. Gern kann auch das hierfür entworfene Muster der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden (Musterzeugnis).
- Freigabe des eLogbuchs / Vorlage des Logbuchs
- Nachweis über die Teilnahme an der 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
- Für Quereinsteiger zusätzlich die Teilnahmebescheinigung am Intensivkurs Allgemeinmedizin.
Es erfolgt eine chronologische Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Achtung! Bitte keine Approbation, Promotion oder andere Ärztliche Urkunden einreichen. Diese liegen der LÄK Thüringen bereits vor.
- Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
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- Informationen zur Antragsbearbeitung und zum weiteren Ablauf finden Sie hier.
- Sollten Nachweise fehlen, setzen wir uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
- Wann und wie erfolgt die Terminierung der Facharztprüfung?
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- Die Prüfungen werden nach Bedarf organisiert, es gibt keine festen Prüfungstermine.
- Der Prüfungstermin wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
- Wir bemühen uns, Rücksicht auf langfristig geplanten Urlaub; KV Zulassungsausschuss, Entbindungstermin o. ä. zu nehmen. Bitte teilen uns bei Antragstellung mit, wann Sie einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können.
- Wie läuft eine Facharztprüfung ab?
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- Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Es gibt keine vorgegebenen Themenkomplexe. Erfahrungsgemäß werden praxisorientierte Fragen gestellt.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung muss mindestens 30 Minuten betragen. Die Länge der Prüfung wird durch die Prüfungskommission bestimmt.
- Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin.
- Die Anerkennungsurkunde wird sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.