Förderung

Ambulante Weiterbildung

Die Weiterbildung Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit einem Gehaltszuschuss von 5.400 Euro monatlich durch die Kassenärztliche Vereinigung gefördert. Die Förderung wird durch die Arztpraxis bzw. den weiterbildungsermächtigten Arzt beantragt.

 

 

alte WBO

neue WBO

Förderhöhe

Vollzeit:

5.400 Euro

5.400 Euro

Erhöhung der Förderung

in unterversorgten Gebieten:

in drohend unterversorgten Gebieten:

500 Euro

250 Euro

500 Euro

250 Euro

Mindestförderdauer

innerhalb der Basisweiterbildung:

innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung:

3 Monate


6 Monate

3 Monate

Maximale Förderdauer

innerhalb der Basisweiterbildung:

innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung:

18 Monate

24 Monate

48 Monate (begrenzt durch die WB-Ermächtigung des Weiterbilders)

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/a/arzt-in-weiterbildung/

Ihre Ansprechpartnerin:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Ilona Kurtze
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: ilona.kurtze@kvt.de 

Stationäre Weiterbildung

Förderbetrag der Kostenträger je besetzter Stelle
im Gebiet Innere Medizin mit ihren Teilgebieten:

1.530 €

   

Erhöhung der monatlichen Förderhöhe für den stationären Teil der Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung:

1.110 €

Der Förderbetrag je besetzter Teilzeitstelle wird entsprechend des Umfanges der Teilzeittätigkeit anteilig bemessen.

Die maximal zulässige Förderungsdauer richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung. Weiterbildungsabschnitte, die der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung genügen, werden durch die zeitnahe Ausstellung einer Bescheinigung durch die zuständige Ärztekammer für die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung bestätigt.

Zentrale Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Zur Durchführung der Förderung der Weiterbildung besteht eine zentrale Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Registrierstelle handelt als Verwaltungshelfer der Vertragsparteien und nimmt nachfolgende Aufgaben wahr:

  • Antragsannahme zur Teilnahme an der Förderung und Ausstellung der Bestätigungen zur Teilnahme am Förderprogramm
  • Auszahlung der Förderbeträge an die Krankenhäuser
  • Aufstellung der geförderten Stellen sowie Bereitstellung der für die Evaluation notwendigen Informationen

Die Vereinbarung als rechtliche Grundlage sowie Informationen rund um die Fördermodalitäten (Antragsverfahren, Formulare etc.) finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter www.dkgev.de.

Hinweis zu den zeitlichen Vorgaben:
Der Nachweis der geförderten Stellen hat bis 30.06. des Folgejahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme beendet wurde, zu erfolgen. Zum ordnungsgemäßen Nachweis ist der Nachweis über die Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin samt einer Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die personenbezogene Anrechenbarkeit des Weiterbildungsabschnittes bei der zentralen Registrierstelle einzureichen.

Die Weiterbildungszeugnisse bzw. Zwischenzeugnisse sollten zeitnah in der Abteilung Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen zur Bestätigung eingereicht werden, damit es bei der Auszahlung der Fördergelder nicht zu Verzögerungen kommt.

Förderung der Kosten des eHBA

Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.