Rechtliche Grundlagen
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Hinweise für Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung Allgemeinmedizin:
- Gemäß § 4 Abs. 6 WBO kann eine Teilzeitweiterbildung anteilig angerechnet werden, wenn sie vorher der zuständigen Ärztekammer angezeigt und von dieser als anrechnungsfähig bestätigt worden ist. Sie muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
- Gemäß § 8 WBO hat der in Weiterbildung befindliche Arzt die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Wir empfehlen, für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte das Logbuch zu verwenden. Die erbrachten Leistungszahlen sind in den vorgegebenen Spalten einzutragen und von den weiterbildungsermächtigten Ärzten gegenzuzeichnen. Sollte rotationsbedingt der Platz für die Dokumentation der Zahlen in Verbindung mit den Unterschriften der zuständigen Weiterbildungsleiter nicht ausreichen, können einzelne Seiten des Logbuchs ggf. noch einmal kopiert und ergänzend ausgefüllt werden.
- Gemäß § 9 WBO hat der ermächtigte Arzt dem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten.
Für alle Fragen rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin steht Ihnen Frau Zietz (Tel. 03641-614121, zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Wir sind gern bereit, Ihren Rotationsplan persönlich mit Ihnen abzustimmen.
Die aktuell gültige Weiterbildungsordnung und die entsprechenden Logbücher finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher.