Rechtliche Grundlagen
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Hinweise für Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung Allgemeinmedizin:
- Eine Teilzeitweiterbildung kann anteilig angerechnet werden. Sie muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
- Der Arzt in Weiterbildung hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte kontinuierlich im Logbuch/ eLogbuch zu dokumentieren. Kontinuierlich meint mindestens einmal im halben Jahr.
- Bei den zu erbringenden Richtzahlen handelt es sich um Mindestwerte. Die tatsächlich erbrachten Zahlen sind im Logbuch / eLogbuch zu dokumentieren. Diese werden auf Plausibilität geprüft. Die Landesärztekammer Thüringen behält sich vor, in Einzelfällen Nachweise zu den angegeben Zahlen einzufordern.
- Weiterbildungsinhalte sind vom Weiterbildungsermächtigten zu bestätigen.
- Der Weiterbildungsermächtigte hat dem Arzt in Weiterbildung über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Hierfür kann gern das Musterzeugnis der Landesärztekammer Thüringen (Musterzeugnis) genutzt werden.
Für alle Fragen rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin steht Ihnen Frau Köber-Kalusa (Tel. 03641-614117, weiterbildung@laek-thueringen.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Wir sind gern bereit, Ihren Rotationsplan persönlich mit Ihnen abzustimmen.
Die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier.